Unsere Gelände- und Hausordnung

Der PHÖNIXBERG ist ein Ort der Lebens­freude an dem Fami­lien, Freunde, Paare sowie Kinder‑, Jugend- und Erwach­se­nen­grup­pen eine schöne Zeit ver­brin­gen kön­nen. Damit sich alle genann­ten Per­so­nen bei uns gut auf­ge­ho­ben und wohl füh­len, ist es uns wich­tig, dass Alko­hol hier nur als Genuss­mit­tel ein­ge­setzt wird. Fei­ern, auf denen der über­mä­ßige Kon­sum von Alko­hol im Mit­tel­punkt steht, pas­sen nicht zu unse­ren Wer­ten und dem, was wir in der Welt för­dern wol­len. Somit haben sol­che Fei­ern bei uns kei­nen Platz.

Bitte mel­det uns alle ent­stan­de­nen Beschä­di­gun­gen so bald wie mög­lich, spä­tes­tens jedoch bei Check-Out und Abreise. Ein­zelne Geschirr­teile sind im Tole­ranz­be­reich und müs­sen nicht zwangs­läu­fig ersetzt wer­den. Grö­ße­ren Beschä­di­gun­gen an Gebäu­den, Türen, Glas­schei­ben, Möbeln oder der Ein­rich­tung müs­sen von der Gruppe oder deren Haft­pflicht-Ver­si­che­rung ersetzt wer­den. Wir fin­den für jede Situa­tion eine gemein­same Lösung. 

Bei uns kann mit Zel­ten und Biwaks gecampt wer­den. Für euren Cam­ping-Auf­ent­halt wei­sen wir euch bestimmte Stel­len auf dem Gelände zu in denen ihr euer Zelt oder Biwak auf­stel­len könnt. Außer­halb der aus­ge­wie­se­nen Stel­len darf aus Grün­den des Land­schafts- und Natur­schut­zes nicht gezel­tet wer­den. Busse, Vans und Bul­lis müs­sen grund­sätz­lich auf den dafür bestimm­ten beto­nier­ten Flä­chen campieren. 

Auf­grund erhöh­ter Wald­brand­ge­fahr darf Lager­feuer nur an den von uns aus­ge­wie­se­nen und mit Stei­nen ein­ge­grenz­ten Stel­len gemacht wer­den. Wir haben ins­ge­samt vier Lager­feu­er­stel­len auf dem Gelände, die alle genutzt wer­den können. 

Die Räume der PHÖNIXBERG Gemein­schaft sind ein sen­si­bler Pri­vat­be­reich und sol­len von Gäs­ten mög­lichst nur im Not­fall betre­ten wer­den. Das betrifft vor allem das Dach­ge­schoss im Semi­nar­haus rechts, den Pavil­lon im Zen­trum des Plat­zes und einige Bun­ga­lows. Zudem sind einige der Außen­flä­chen um das Pavil­lon herum der Nut­zung der Gemein­schaft vor­ent­hal­ten. Für eine ein­fa­chere Erkenn­bar­keit sind die Gemein­schafts­be­rei­che an den Ein­gän­gen mit Schil­dern beschriftet. 

Uns Gelände liegt nah am Wald mit Wild­tie­ren. Zudem wol­len wir weit­ge­hend ein Safe Space für Asth­ma­ti­ker und All­er­gi­ker sein und blei­ben. Aus die­sem Grund kön­nen Haus­tiere (zumeist Hunde) nur sehr begrenzt mit­ge­bracht wer­den. Ein­zig Bun­ga­low 6 ist für die Hunde-Über­nach­tung vor­ge­se­hen, in allen ande­ren Über­nach­tungs- und Grup­pen­räu­men sind Hunde oder andere Haus­tiere nicht gestat­tet. Prak­tisch heißt dies, dass Haus­tiere nur im Außen­be­reich und in Bun­ga­low 6 sein kön­nen. Daher sollte jede Gäs­teg­ruppe vor­her über­le­gen, ob dies prak­tisch umsetz­bar ist. 

Der PHÖNIXBERG ist Teil eines Land­schafts­schutz­ge­bie­tes und grenzt an einem Natur­schutz­ge­biet. Gemäß unse­rer Werte wol­len wir Natur und Land­schaft bewah­ren und schüt­zen. Aus die­sem Grund wün­schen wir uns einen mög­lichst fahr­zeug­freien Raum auf dem obe­ren Teil unse­res Gelän­des. Das Par­ken ist daher nur unter­halb unse­res Semi­nar­hau­ses auf dem Park­platz oder auf dem Hof gestattet.

Davon nicht beein­träch­tigt ist das Be- und Ent­la­den eurer Hab­se­lig­kei­ten bei An- und Abreise eures Auf­ent­halts am PHÖNIXBERG. Um die­ser Hand­lung kom­for­ta­bel nach­kom­men zu kön­nen, könnt ihr mit euren Fahr­zeu­gen auch die asphal­tier­ten Wege des obe­ren Teils unse­res Gelän­des nutzen. 

Die Wie­sen dür­fen nicht befah­ren wer­den. Die Grup­pen­ver­ant­wort­li­chen haben Sorge zu tra­gen, dass alle Fahr­zeuge wäh­rend des Auf­ent­halts in den dafür vor­ge­se­hen Flä­chen in der Nähe des Semi­nar­hau­ses geparkt wer­den. Sollte dem nicht aus­rei­chend nach­ge­gan­gen wer­den, wen­den wir uns an die Gruppenverantwortlichen.

Wie bereits beschrie­ben, sind wir inner­halb eines Land­schafts­schutz­ge­bie­tes ver­or­tet. Aus die­sem Grund tra­gen wir gemein­sam mit unse­ren Gäst*innen eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für den Erhalt die­ser Land­schaft. Daher haben alle Gäst*innen dafür Sorge zu tra­gen, dass kein Müll und ins­be­son­dere keine Kip­pen­stum­mel auf den Außen­flä­chen lan­det. Jeg­li­cher Müll, wie Plas­tik­fo­lie, Kron­kor­ken oder Kip­pen­stum­mel sind in die dafür vor­ge­se­hen Abfall­be­häl­ter zu ent­sor­gen, so, dass die Umwelt dadurch nicht belas­tet wird. 

Im Rah­men des Check-Outs muss der ange­fal­lene Müll aus den Unter­künf­ten selbst ent­sorgt wer­den. Große Müll­ton­nen ste­hen dafür beim Semi­nar­haus auf dem Hof zur Verfügung.

Von Sonn­tag bis Don­ners­tag gilt ab 22 Uhr und Frei­tag und Sams­tag ab 23 Uhr auf dem gesam­ten Gelände und auch in den Grup­pen­räu­men im Semi­nar­haus Nacht­ruhe. Die Nacht­ruhe dient dem Wohl ande­rer Men­schen und Tiere auf die­sem Gelände. Bitte tragt auch ihr durch einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang der Laut­stärke dazu bei, dass andere ihren Auf­ent­halt auf dem PHÖNIXBERG genie­ßen kön­nen. Es darf dann gerne noch wei­ter gemüt­lich bei­sam­men­ge­ses­sen wer­den, aber ohne Musik und mit Unter­hal­tun­gen in Zim­mer­laut­stärke. Im Semi­nar­haus sind die Grup­pen­raum­tü­ren nach 22 Uhr bzw. 23 Uhr dau­er­haft geschlos­sen zu hal­ten, damit die Laut­stärke nicht durch das ganze Haus getra­gen wird. 

Das Rau­chen ist aus­schließ­lich außer­halb von Räu­men an den dafür aus­ge­wie­se­nen Berei­chen erlaubt. An den jewei­li­gen Stel­len befin­den sich dafür vor­ge­se­hene Aschenbecher.