Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen

Falls du eine bereits gebuchte Über­nach­tung ganz oder teil­weise stor­nie­ren möch­test, dann gel­ten unsere Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen. Indem du ver­bind­lich eine Unter­kunft bei uns buchst (per E‑Mail, tele­fo­nisch oder schrift­lich), akzep­tierst du damit unsere Stornierungsbedingungen:

Voll­stän­dige Absage der Buchung
(Kom­plett-Stor­nie­rung)

Eine Kom­plett-Stor­nie­rung ist bis 6 Wochen vor Beginn des ers­ten Auf­ent­halts­ta­ges kos­ten­los mög­lich. Sollte die Buchung von dir/euch stor­niert wer­den, dann

  • fällt bis 6 Wochen vor Anreise ledig­lich eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 39,00 € an
  • sind bis 3 Wochen vor Anreise 30 % der Gesamt­bu­chungs­summe fällig
  • sind bis 7 Tage vor Anreise 50 % der Gesamt­bu­chungs­summe fällig
  • wird weni­ger als 7 Tage vor Anreise die gesamte Buchungs­summe in Rech­nung gestellt.

Stor­nie­rung wegen Corona-Maßnahmen

Muss die Ver­an­stal­tung oder Buchung ent­fal­len, weil vom Land Hes­sen oder der Bun­des­re­gie­rung Maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Corona-Virus beschlos­sen wur­den, wel­che die Ver­an­stal­tung oder eine Über­nach­tung bei uns ver­hin­dern (Betriebs­schlie­ßung durch Lock­down) fal­len keine Stor­nie­rungs­kos­ten für dich an.

Dies betrifft jedoch nicht die­je­ni­gen Maß­nah­men, wel­che die buchende oder ange­mel­dete Per­son zu ver­ant­wor­ten hat. Eine feh­lende Imp­fung bzw. ein feh­len­des gül­ti­ges Test­zer­ti­fi­kat sind keine Ver­hin­de­rungs­gründe, für die wir Stor­nie­rungs­kos­ten erlas­sen kön­nen. Es gel­ten die jeweils aktu­ell gül­ti­gen Ver­ord­nun­gen des Lan­des und Bun­des zur Ein­däm­mung des Corona-Virus.

Redu­zie­rung der Über­nach­tungs­gäste
(Teil-Stor­nie­rung)

Eine Redu­zie­rung der Über­nach­tungs­gäste ist bis 6 Wochen vor Beginn des ers­ten Auf­ent­halts­ta­ges kos­ten­los mög­lich. Grund­sätz­lich gel­ten die oben genann­ten Gebüh­ren eben­falls pro Per­son, wenn die Per­so­nen­zahl der Über­nach­tungs­gäste nach Buchung redu­ziert wird.

Sollte die Zahl der Über­nach­tungs­gäste von dir/euch redu­ziert wer­den, dann

  • fällt bis 6 Wochen vor Anreise ledig­lich eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 8,00 € an
  • sind bis 3 Wochen vor Anreise 30 % der ursprüng­lich für diese Per­so­nen gebuch­ten Über­nach­tungs­kos­ten fällig
  • sind bis 7 Tage vor Anreise 50 % der ursprüng­lich für diese Per­so­nen gebuch­ten Über­nach­tungs­kos­ten fällig
  • wer­den weni­ger als 7 Tage vor Anreise die gesam­ten Über­nach­tungs­kos­ten für diese Per­so­nen in Rech­nung gestellt.

Wich­tige Hinweise

Bis spä­tes­tens 2 Tage vor Beginn der Über­nach­tung benö­ti­gen wir die für die Rech­nung zugrunde lie­gen­den Zah­len. Wir erstel­len dann auch gerne schon eine vor­läu­fige Ent­wurfs­rech­nung. Wir emp­feh­len den Abschluss einer
Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung.

Bei Stamm­grup­pen, die regel­mä­ßig auf dem PHÖNIXBERG zu Gast sind und für das Fol­ge­jahr wie­der gebucht haben, eini­gen wir uns bezüg­li­che der Stor­no­kos­ten gerne auf eine Sonderregelungen.

Diese Bedin­gun­gen gel­ten bis auf Wei­te­res.
Irr­tü­mer vorbehalten.