Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen

Falls Du eine bereits gebuchte Über­nach­tung ganz oder teil­weise stor­nie­ren möch­test, dann gel­ten unsere Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen. Indem Du ver­bind­lich eine Unter­kunft bei uns buchst (per E‑Mail, tele­fo­nisch oder schrift­lich), akzep­tierst Du damit die fol­gen­den Stornierungsbedingungen.

Als buchende natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son kannst Du durch eine schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem PHÖNIXBERG vom Buchungs­ver­trag zurücktreten

Voll­stän­dige Absage der Buchung
(Kom­plett-Stor­nie­rung)

Bei einem kom­plet­ten Rück­tritt der Buchung fal­len fol­gende Stor­no­kos­ten als Ent­schä­di­gung für den PHÖNIXBERG durch die Vertragspartner*in an: 

Bei Rück­tritt der Buchung inner­halb von 2 Wochen nach Erhalt der Anzah­lungs­rech­nung fällt ledig­lich eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 50,- € an.

  • Bis 12 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 30% des ver­ein­bar­ten Prei­ses (dies ent­spricht der Anzahlung).
  • Bis 8 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 40% des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Bis 4 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 50 % des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Bis 2 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 60 % des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Wird weni­ger als 14 Tage vor dem Auf­ent­halts­be­ginn die Buchung abge­sagt, beträgt die Ent­schä­di­gung 80% des Ver­ein­bar­ten Preises.

Redu­zie­rung der Über­nach­tungs­gäste
(Teil-Stor­nie­rung)

Bei einer Redu­zie­rung der Über­nach­tungs­gäste und einer dar­aus resul­tie­ren­den Redu­zie­rung der benö­tig­ten Unter­künfte kann der PHÖNIXBERG den Vertragspartner*innen gegen­über Stor­no­ge­büh­ren als Ent­schä­di­gung erheben.

Grund­sätz­lich gilt, dass bei einer Stor­nie­rung die eine Ver­än­de­rung von weni­ger als 5% des ver­ein­bar­ten Gesamt­prei­ses bewirkt, keine Stor­nie­rungs­ge­büh­ren anfallen.

Alle wei­te­ren Teil­stor­nie­run­gen unter­lie­gen fol­gen­den Bedingungen:

  • Bis 12 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 30% des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Bis 8 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 40% des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Bis 4 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 50 % des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Bis 2 Wochen vor dem Auf­ent­halts­be­ginn beträgt die Ent­schä­di­gung 60 % des ver­ein­bar­ten Preises.
  • Wird weni­ger als 14 Tage vor dem Auf­ent­halts­be­ginn die Buchung abge­sagt, beträgt die Ent­schä­di­gung 80% des Ver­ein­bar­ten Preises.

Wich­tige Hinweise

Die genaue Teil­neh­mer­zahl ist bis spä­tes­tens 14 Tage vor Beginn des Auf­ent­hal­tes durch die Vertragspartner*in schrift­lich mitzuteilen.

Um finan­zi­elle Unan­nehm­lich­kei­ten bei einer Stor­nie­rung durch unvor­her­seh­bare Ereig­nisse zu ver­hin­dern, emp­feh­len wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Stamm­grup­pen, die regel­mä­ßig auf dem PHÖNIXBERG zu Gast sind, eini­gen wir uns in Ein­zel­fäl­len bezüg­lich der Stor­no­kos­ten gerne auf eine Sonderregelung.

Diese Bedin­gun­gen gel­ten bis auf Wei­te­res.
Irr­tü­mer vorbehalten.