Gründung der Genossenschaft
Die Genossenschaft „Phönixberg eG“ wurde von uns 19. Februar 2022 gegründet. Sie ist geprüft und eingetragen ins Genossenschaftsregister. Du kannst Anteile erwerben, um ein Teil der Genossenschaft zu werden.
Ordentliche Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied bist Du voll stimmberechtigter Teil unserer Genossenschaft „Phönixberg eG“. Du übernimmst dafür einen oder mehrere Genossenschaftsanteile – so viele wie Du magst. Die Höhe eines Genossenschaftsanteil beträgt 250 €. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist das Wohnen vor Ort oder eine sehr regelmäßige Nutzung der genossenschaftlichen Vorteile – also ein hohes Engagement auf dem Gelände.
Investierende Mitgliedschaft
Ein investierendes Mitglied kannst du werden, wenn du nicht vor Ort wohnst, aber die Gesamtidee oder das Projekt mit einer Liquidität für anstehende finanzielle Herausforderungen und Investitionen austatten willst. Alle investierenden Mitglieder gemeinsam haben 1 Stimme in der Genossenschaftsversammlung. Investierendes Mitglied kann jeder werden, die einzige Voraussetzung ist, dass du unsere Vision und unsere Werte als Genossenschaft mittragen kannst und willst.
Persönliches Gespräch vereinbaren
Melde dich unter funding@phoenixberg.org per E‑Mail oder über unserer Kontaktformular:
Vorteile
Mit deinen Genossenschaftsanteilen…
- legst du dein Geld in einem sozialen, ökologischen und zukunftsorientierten Projekt an – bei Menschen, die Du persönlich kennst oder kennenlernen kannst
- liegt das Geld nicht mehr auf der Bank, die dir keine Zinsen zahlt und damit womöglich die Rüstungsindustrie oder Großkonzerne unterstützt
- bist Du Teil unserer Gemeinschaft, kannst in Generalversammlungen deine Vorschläge einbringen und hast ein Stimmrecht
- ermöglichst Du, dass Geld, welches wir sonst einer Bank als Zinsen für einen Kredit zahlen müssten, direkt in nachhaltige Projekte vor Ort fließen kann
- erhöhst Du das Guthaben der Genossenschaft; im Gegensatz dazu sind Kredite eine Schuld der Genossenschaft
- erhältst du Preisvorteile bei all unseren zukünftigen Angeboten vor Ort (z. B. Übernachtungen, Seminare etc.)
Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform. Sie ist die Rechtsform, die wir nutzen, um das notwendige Eigentum (Gebäude und Landfläche) für die Verwirklichung unseres Bildungs- und Kulturortes kollektiv zu erwerben, zu bewirtschaften und zu verwalten.
Unsere Genossenschaft handelt nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung, der Umweltverträglichkeit und der solidarischen Ökonomie.
Die Genossenschaft hat drei Organe:
1. Die Generalversammlung (Versammlung der Mitglieder)
2. Der Vorstand (gewählt durch die Generalversammlung)
3. Der Aufsichtsrat (gewählt durch die Generalversammlung; Kontrollorgan des Vorstandes)
In unserer Genossenschaft gibt es eine Form von Mitgliedern: Ordentliche Mitglieder. Das sind Menschen, die auf dem Phönixberg oder zukünftigen Gebäuden der Genossenschaft leben, oder die anderweitig in die Bewirtschaftung und Verwaltung des Eigentums der Genossenschaft involviert sind.
Vermögen der Genossenschaft
Das Vermögen der Genossenschaft besteht aus Anteilen der Mitglieder und den Gewinnen aus künftigen Herbergs‑, Seminar- und Mieteinnahmen.
Teilnahme an der Generalversammlung
Als ordentliches Genossenschaftsmitglied kannst Du an der Generalversammlung teilnehmen und Vorschläge einbringen. Zudem hast Du in der Generalversammlung ein Stimmrecht.
Verzinsung und Gewinnbeteiligung
Die Mitglieder der Genossenschaft erhalten keine Zinsen auf ihre Anteile und keine Beteiligung am Gewinn. Grund dafür ist, dass potenzielle Gewinne der Genossenschaft nicht ausgeschüttet, sondern zu 100% in zukünftige Projekte wie z.B. den Ausbau des PHÖNIXBERG Geländes und die Sanierung bestehender Anlagen reinvestiert werden sollen. Die Generalversammlung kann diese Null-Zins-Regelung einmal pro Jahr durch Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigen oder verändern.
Kündigung
Wenn Du deine Mitgliedschaft zum Jahresende kündigst, erhältst Du den Geldwert deiner Genossenschaftsanteile maximal 2 Jahre später zurück. Diese Regelung schützt uns davor zahlungsunfähig zu werden, falls mehrere Mitglieder mit vielen Genossenschaftsanteilen gleichzeitig kündigen.
In diesem Fall hat die Genossenschaft so genug Zeit, neue Mitglieder zu finden oder das nötige Geld zu erwirtschaften und auszuzahlen. In der Praxis kommt dies selten vor. Wir werden dir dein Geld so bald wie möglich nach deiner Kündigung auszahlen.
Sicherheiten für deine Anteile
Der Wert deiner Anteile wird gesichert durch …
- die Gründungsprüfung und regelmäßige Prüfungen unserer Buchhaltung und Finanzplanung durch einen Genossenschaftsprüfverband. Unsere Genossenschaft trägt ihre laufenden Kosten und die Instandhaltungskosten bereits allein durch die Miete der Bewohner*innen sowie den Gäste- und Seminarbetrieb. Langfristig werden weitere Projekte die Genossenschaft ideell und monetär bereichern .
- den Wert der Immobilie, den wir durch Ausbau und Sanierung steigern und durch umfangreiche Versicherungen schützen. Der Wert der Gebäude inkl. Grundstück beträgt laut einem Wertgutachten aus dem Jahr 2019 geschätzt 370.000 €. Seitdem haben die Mitglieder des Phönixberg e.V. und der Verpächter den Wert durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen (z.B. ein neues Heizungssystem) und Renovierungen bereits deutlich steigern können.
Sollte die Genossenschaft wider Erwarten doch Verlust machen:
- können gesetzliche Rücklagen, die wir jährlich bilden, herangezogen werden
- kann der Jahresfehlbetrag auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden
- können Bankdarlehen aufgenommen werden, eine diesbezügliche Kooperation mit der GLS-Bank ist geplant
- könnte der Wert der Genossenschaftsanteile für alle Mitglieder gleichermaßen vermindert werden. Ob und in welcher Form das geschieht, beschließt die Generalversammlung gemeinsam mit allen Mitgliedern.
Haftung
Der Genossenschaftsvorstand haftet für das Handeln der Genossenschaft. Der Vorstand wird kontrolliert durch den Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
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