Genoss*in wer­den

Grün­dung der Genossenschaft

Die Genos­sen­schaft „Phö­nix­berg eG“ wurde von uns 19. Februar 2022 gegrün­det. Sie ist geprüft und ein­ge­tra­gen ins Genos­sen­schafts­re­gis­ter. Du kannst Anteile erwer­ben, um ein Teil der Genos­sen­schaft zu werden.

Ordent­li­che Mitgliedschaft

Als ordent­li­ches Mit­glied bist Du voll stimm­be­rech­tig­ter Teil unse­rer Genos­sen­schaft „Phö­nix­berg eG“. Du über­nimmst dafür einen oder meh­rere Genos­sen­schafts­an­teile – so viele wie Du magst. Die Höhe eines Genos­sen­schafts­an­teil beträgt 250 €. Vor­aus­set­zung für die ordent­li­che Mit­glied­schaft ist das Woh­nen vor Ort oder eine sehr regel­mä­ßige Nut­zung der genos­sen­schaft­li­chen Vor­teile – also ein hohes Enga­ge­ment auf dem Gelände.

Inves­tie­rende Mitgliedschaft

Ein inves­tie­ren­des Mit­glied kannst du wer­den, wenn du nicht vor Ort wohnst, aber die Gesamt­idee oder das Pro­jekt mit einer Liqui­di­tät für anste­hende finan­zi­elle Her­aus­for­de­run­gen und Inves­ti­tio­nen aus­tat­ten willst. Alle inves­tie­ren­den Mit­glie­der gemein­sam haben 1 Stimme in der Genos­sen­schafts­ver­samm­lung. Inves­tie­ren­des Mit­glied kann jeder wer­den, die ein­zige Vor­aus­set­zung ist, dass du unsere Vision und unsere Werte als Genos­sen­schaft mit­tra­gen kannst und willst.

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Melde dich unter funding@phoenixberg.org per E‑Mail oder über unse­rer Kontaktformular:

Vor­teile

Mit dei­nen Genossenschaftsanteilen…

  • legst du dein Geld in einem sozia­len, öko­lo­gi­schen und zukunfts­ori­en­tier­ten Pro­jekt an – bei Men­schen, die Du per­sön­lich kennst oder ken­nen­ler­nen kannst
  • liegt das Geld nicht mehr auf der Bank, die dir keine Zin­sen zahlt und damit womög­lich die Rüs­tungs­in­dus­trie oder Groß­kon­zerne unterstützt
  • bist Du Teil unse­rer Gemein­schaft, kannst in Gene­ral­ver­samm­lun­gen deine Vor­schläge ein­brin­gen und hast ein Stimmrecht
  • ermög­lichst Du, dass Geld, wel­ches wir sonst einer Bank als Zin­sen für einen Kre­dit zah­len müss­ten, direkt in nach­hal­tige Pro­jekte vor Ort flie­ßen kann
  • erhöhst Du das Gut­ha­ben der Genos­sen­schaft; im Gegen­satz dazu sind Kre­dite eine Schuld der Genossenschaft
  • erhältst du Preis­vor­teile bei all unse­ren zukünf­ti­gen Ange­bo­ten vor Ort (z. B. Über­nach­tun­gen, Semi­nare etc.)

Wie funk­tio­niert eine Genossenschaft? 

Eine Genos­sen­schaft ist eine demo­kra­ti­sche Unter­neh­mens­form. Sie ist die Rechts­form, die wir nut­zen, um das not­wen­dige Eigen­tum (Gebäude und Land­flä­che) für die Ver­wirk­li­chung unse­res Bil­dungs- und Kul­tur­or­tes kol­lek­tiv zu erwer­ben, zu bewirt­schaf­ten und zu verwalten. 

Unsere Genos­sen­schaft han­delt nach den Grund­sät­zen der Selbst­ver­wal­tung, der Umwelt­ver­träg­lich­keit und der soli­da­ri­schen Ökonomie.

Die Genos­sen­schaft hat drei Organe: 

1. Die Gene­ral­ver­samm­lung (Ver­samm­lung der Mit­glie­der)
2. Der Vor­stand (gewählt durch die Gene­ral­ver­samm­lung)
3. Der Auf­sichts­rat (gewählt durch die Gene­ral­ver­samm­lung; Kon­troll­organ des Vorstandes)

In unse­rer Genos­sen­schaft gibt es eine Form von Mit­glie­dern: Ordent­li­che Mit­glie­der. Das sind Men­schen, die auf dem Phö­nix­berg oder zukünf­ti­gen Gebäu­den der Genos­sen­schaft leben, oder die ander­wei­tig in die Bewirt­schaf­tung und Ver­wal­tung des Eigen­tums der Genos­sen­schaft invol­viert sind. 

Ver­mö­gen der Genossenschaft

Das Ver­mö­gen der Genos­sen­schaft besteht aus Antei­len der Mit­glie­der und den Gewin­nen aus künf­ti­gen Herbergs‑, Semi­nar- und Mieteinnahmen. 

Teil­nahme an der Generalversammlung 

Als ordent­li­ches Genos­sen­schafts­mit­glied kannst Du an der Gene­ral­ver­samm­lung teil­neh­men und Vor­schläge ein­brin­gen. Zudem hast Du in der Gene­ral­ver­samm­lung ein Stimmrecht.

Ver­zin­sung und Gewinnbeteiligung 

Die Mit­glie­der der Genos­sen­schaft erhal­ten keine Zin­sen auf ihre Anteile und keine Betei­li­gung am Gewinn. Grund dafür ist, dass poten­zi­elle Gewinne der Genos­sen­schaft nicht aus­ge­schüt­tet, son­dern zu 100% in zukünf­tige Pro­jekte wie z.B. den Aus­bau des PHÖNIXBERG Gelän­des und die Sanie­rung bestehen­der Anla­gen reinves­tiert wer­den sol­len. Die Gene­ral­ver­samm­lung kann diese Null-Zins-Rege­lung ein­mal pro Jahr durch Zwei-Drit­tel-Mehr­heit bestä­ti­gen oder verändern.

Kün­di­gung 

Wenn Du deine Mit­glied­schaft zum Jah­res­ende kün­digst, erhältst Du den Geld­wert dei­ner Genos­sen­schafts­an­teile maxi­mal 2 Jahre spä­ter zurück. Diese Rege­lung schützt uns davor zah­lungs­un­fä­hig zu wer­den, falls meh­rere Mit­glie­der mit vie­len Genos­sen­schafts­an­tei­len gleich­zei­tig kündigen.

In die­sem Fall hat die Genos­sen­schaft so genug Zeit, neue Mit­glie­der zu fin­den oder das nötige Geld zu erwirt­schaf­ten und aus­zu­zah­len. In der Pra­xis kommt dies sel­ten vor. Wir wer­den dir dein Geld so bald wie mög­lich nach dei­ner Kün­di­gung auszahlen. 

Sicher­hei­ten für deine Anteile

Der Wert dei­ner Anteile wird gesi­chert durch …

  • die Grün­dungs­prü­fung und regel­mä­ßige Prü­fun­gen unse­rer Buch­hal­tung und Finanz­pla­nung durch einen Genos­sen­schafts­prüf­ver­band. Unsere Genos­sen­schaft trägt ihre lau­fen­den Kos­ten und die Instand­hal­tungs­kos­ten bereits allein durch die Miete der Bewohner*innen sowie den Gäste- und Semi­nar­be­trieb. Lang­fris­tig wer­den wei­tere Pro­jekte die Genos­sen­schaft ideell und mone­tär bereichern . 
  • den Wert der Immo­bi­lie, den wir durch Aus­bau und Sanie­rung stei­gern und durch umfang­rei­che Ver­si­che­run­gen schüt­zen. Der Wert der Gebäude inkl. Grund­stück beträgt laut einem Wert­gut­ach­ten aus dem Jahr 2019 geschätzt 370.000 €. Seit­dem haben die Mit­glie­der des Phö­nix­berg e.V. und der Ver­päch­ter den Wert durch bau­li­che Maß­nah­men, Sanie­run­gen (z.B. ein neues Hei­zungs­sys­tem) und Reno­vie­run­gen bereits deut­lich stei­gern können. 

Sollte die Genos­sen­schaft wider Erwar­ten doch Ver­lust machen: 

  • kön­nen gesetz­li­che Rück­la­gen, die wir jähr­lich bil­den, her­an­ge­zo­gen werden 
  • kann der Jah­res­fehl­be­trag auf das nächste Geschäfts­jahr vor­ge­tra­gen werden 
  • kön­nen Bank­dar­le­hen auf­ge­nom­men wer­den, eine dies­be­züg­li­che Koope­ra­tion mit der GLS-Bank ist geplant
  • könnte der Wert der Genos­sen­schafts­an­teile für alle Mit­glie­der glei­cher­ma­ßen ver­min­dert wer­den. Ob und in wel­cher Form das geschieht, beschließt die Gene­ral­ver­samm­lung gemein­sam mit allen Mitgliedern.

Haf­tung 

Der Genos­sen­schafts­vor­stand haf­tet für das Han­deln der Genos­sen­schaft. Der Vor­stand wird kon­trol­liert durch den Auf­sichts­rat und die Generalversammlung.

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